Einreisebestimmungen nach Marokko

Für eine Urlaubsreise nach Marokko benötigt jeder Reisende einen gültigen Reisepass. Auf der Internetseite der marokkanischen Botschaft in Berlin findet man die wichtigsten Regelungen zur Einreise. Gerne kann man sich dort auch jederzeit persönlich, per E-Mail oder auf dem Postweg an die Botschaft Marokkos wenden. Auch auf der Internetpräsenz des Auswärtigen Amtes kann man sich jederzeit über die Reisebestimmungen des Landes erkundigen. Je nachdem, ob man einen europäischen oder einen anderen ausländischen Reisepass besitzt, können die Einreisebestimmungen variieren.

Touristen sollten sich unbedingt über die Reisebestimmungen informieren

Touristen sollten sich unbedingt über die Reisebestimmungen informieren

Vor der Einreise nach Marokko ist es daher sehr wichtig sich zu erkundigen, ob eine Visumspflicht besteht oder nicht. Deutsche Staatsbürger können zum Beispiel bis zu 90 Tage ohne Visum Marokko bereisen. Wichtig ist dabei, dass der Reisepass mindestens sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist. Kinder benötigen einen eigenen Reisepass, für den die gleichen Regelungen gelten. Seit dem 26. Juni 2012 sind in Deutschland die Kindereinträge in den Reisepässen der Eltern ungültig.

Was ist zu beachten, wenn man längere Zeit in Marokko bleiben möchte?

Studenten und Globetrotter, die längere Zeit das Land entdecken wollen, benötigen ab einem Aufenthalt von über drei Monaten ein gültiges Visum. Das Visum muss direkt bei der Direction Générale de la Sûreté Nationale (DGSN) beantragt werden. Am Flughafen, auf der Fähre und am Hafen kann man bei der Ausländerpolizei vorstellig werden. Wer in Marokko arbeiten möchte, benötigt neben dem vollständigen Antrag für die DGSN auch einen gültigen Arbeitsvertrag, ein Begründungsschreiben bezüglich des längeren Aufenthalts und einen Nachweis über die finanziellen Mittel des Einreisenden. Bei der marokkanischen Botschaft in Deutschland werden Geschäftsvisa und Visa für Ehepartner marokkanischer Staatsbürger ausgestellt. Informationen über die benötigten Unterlagen findet man auf der Internetseite der Botschaft von Marokko. Auch Staatenlose und Flüchtlinge können nur nach Ausstellung eines Visums nach Marokko einreisen. Verstöße gegen die Einreisebestimmungen Marokkos werden juristisch belangt.

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