Geld, Zoll, Einkaufen in Marokko

In Marokko wird mit Dirham gezahlt, wobei ein Dirham 100 Centimes sind. Ein Euro entspricht etwas über elf Dirham. Umgekehrt erhält man für ein Dirham etwa 0,09 Euro (Stand: Oktober 2012). Es gibt Banknoten im Wert von 20, 50, 100 und 200 Dirham. Münzen existieren im Wert von fünf, zehn, 20 und 50 Centimes, wobei die Centimes im täglichen Zahlungsverkehr oftmals keine ganz große Rolle mehr spielen. Zusätzlich zu den Centimes sind noch Münzen im Wert von einem, 2, 5 und zehn Dirham im Umlauf. In größeren und auf Touristen eingestellten Städten Marokkos werden auch Kreditkarten akzeptiert, abseits der Städte könnte man mit ihnen jedoch Schwierigkeiten beim Bezahlen bekommen.

Typische Reisesouvenirs aus Marokko

Es gibt eine ganze Reihe kunsthandwerklicher Waren, die viele Reisende gerne als Souvenirs wählen. Zu ihnen gehören etwa Keramiken, Teppiche, Öle und Gewürze, Schmuckstücke, Produkte aus Leder oder Kupfer. Handeln ist in den Souks (Märkten) Marokkos noch immer üblich und auch Touristen mit etwas Geschick können hier einen guten Preis erzielen.

Zollbestimmungen

Marokko verbietet es grundsätzlich, die marokkanische Währung Dirham ein- beziehungsweise auszuführen, wobei es allerdings für Touristen bei Kleinbeträgen in Höhe von maximal 1.000 Dirham Ausnahmen gibt. Weitere Informationen hierzu erhält man auf der Website des marokkanischen Zolls. Dort gibt es die Datei „Information for travellers visiting Morocco“ mit weiteren Informationen. Welche Mengen welcher Waren man problemlos aus Marokko nach Deutschland einführen dürfen, erfährt man dagegen auf den Seiten des Deutschen Zolls.

Flug- und Seereisende dürfen laut Deutschem Zoll aus Nicht-EU-Staaten, zu denen Marokko gehört, Waren bis zu einem Wert von 430€ nach Deutschland einführen. Wer etwa mit dem Auto oder der Bahn reist, hat ein Warenwert-Limit von 300€. Bei Reisenden unter einem Alter von 15 Jahren beträgt der maximale Warenwert 175€. Es gibt zudem Sonderregelungen für Waren wie Tabak und Alkohol. Achten muss man zudem auf weitere Sonderregeln wie denen zum Artenschutz. Informationen hierzu gibt es beispielsweise auf Artenschutz-online.de. Pflanzen- beziehungsweise Tierarten, die Sie aus Marokko nicht nach Deutschland einführen dürfen, sind zum Beispiel Kakteen und Korallen.

Die Königsstädte Marrakesch und Rabat


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