{"id":336,"date":"2012-11-12T16:35:44","date_gmt":"2012-11-12T14:35:44","guid":{"rendered":"https:\/\/reisen-kuba.net\/marokkorundreisennet\/?p=336"},"modified":"2012-12-10T20:57:04","modified_gmt":"2012-12-10T18:57:04","slug":"einreisebestimmungen-nach-marokko","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/marokko-rundreisen.net\/einreisebestimmungen-nach-marokko\/","title":{"rendered":"Einreisebestimmungen nach Marokko"},"content":{"rendered":"

F\u00fcr eine Urlaubsreise nach Marokko ben\u00f6tigt jeder Reisende einen g\u00fcltigen Reisepass. Auf der Internetseite der marokkanischen Botschaft in Berlin findet man die wichtigsten Regelungen zur Einreise. Gerne kann man sich dort auch jederzeit pers\u00f6nlich, per E-Mail oder auf dem Postweg an die Botschaft Marokkos wenden. Auch auf der Internetpr\u00e4senz des Ausw\u00e4rtigen Amtes kann man sich jederzeit \u00fcber die Reisebestimmungen des Landes erkundigen. Je nachdem, ob man einen europ\u00e4ischen oder einen anderen ausl\u00e4ndischen Reisepass besitzt, k\u00f6nnen die Einreisebestimmungen variieren.<\/p>\n

\"Touristen

Touristen sollten sich unbedingt \u00fcber die Reisebestimmungen informieren<\/p><\/div>\n

Vor der Einreise nach Marokko ist es daher sehr wichtig sich zu erkundigen, ob eine Visumspflicht besteht oder nicht. Deutsche Staatsb\u00fcrger k\u00f6nnen zum Beispiel bis zu 90 Tage ohne Visum Marokko bereisen. Wichtig ist dabei, dass der Reisepass mindestens sechs Monate \u00fcber den Aufenthalt hinaus g\u00fcltig ist. Kinder ben\u00f6tigen einen eigenen Reisepass, f\u00fcr den die gleichen Regelungen gelten. Seit dem 26. Juni 2012 sind in Deutschland die Kindereintr\u00e4ge in den Reisep\u00e4ssen der Eltern ung\u00fcltig.<\/p>\n

Was ist zu beachten, wenn man l\u00e4ngere Zeit in Marokko bleiben m\u00f6chte?<\/strong><\/p>\n

Studenten und Globetrotter, die l\u00e4ngere Zeit das Land entdecken wollen, ben\u00f6tigen ab einem Aufenthalt von \u00fcber drei Monaten ein g\u00fcltiges Visum. Das Visum muss direkt bei der Direction G\u00e9n\u00e9rale de la S\u00fbret\u00e9 Nationale (DGSN) beantragt werden. Am Flughafen, auf der F\u00e4hre und am Hafen kann man bei der Ausl\u00e4nderpolizei vorstellig werden. Wer in Marokko arbeiten m\u00f6chte, ben\u00f6tigt neben dem vollst\u00e4ndigen Antrag f\u00fcr die DGSN auch einen g\u00fcltigen Arbeitsvertrag, ein Begr\u00fcndungsschreiben bez\u00fcglich des l\u00e4ngeren Aufenthalts und einen Nachweis \u00fcber die finanziellen Mittel des Einreisenden. Bei der marokkanischen Botschaft in Deutschland werden Gesch\u00e4ftsvisa und Visa f\u00fcr Ehepartner marokkanischer Staatsb\u00fcrger ausgestellt. Informationen \u00fcber die ben\u00f6tigten Unterlagen findet man auf der Internetseite der Botschaft von Marokko. Auch Staatenlose und Fl\u00fcchtlinge k\u00f6nnen nur nach Ausstellung eines Visums nach Marokko einreisen. Verst\u00f6\u00dfe gegen die Einreisebestimmungen Marokkos werden juristisch belangt.<\/p>\n

Wundersch\u00f6ne Landschaften:<\/strong><\/p>\n

\r\n\t\t