Marokko: Was sagt das Auswärtige Amt?

Aktualisiert am 17. August 2026. Das Auswärtige Amt veröffentlicht aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise für Marokko. Diese Zusammenfassung nennt den Stand vom 6. März 2026, geprüft am 15. August 2026. Sie ersetzt keine Prüfung der amtlichen Hinweise kurz vor der Reise.

Reise- und Sicherheitshinweise

Für Marokko gilt keine generelle Reisewarnung. Das Auswärtige Amt rät jedoch dringend von Reisen in die Westsahara und in die unmittelbare Grenzregion zu Algerien ab. Abseits befestigter Straßen besteht besonders nahe der Grenze zu Mauretanien Gefahr durch Minen und nicht detonierte Kampfmittel.

Eine Düne in der Wüste Erg Chebbi.

Eine Düne in der Wüste Erg Chebbi.

An touristischen Orten und in Altstädten kommen Taschendiebstahl, Handtaschenraub und Betrugsversuche vor. Reisende sollten Wertsachen geschützt tragen und bei unerwarteten Angeboten vorsichtig sein. Für Fahrten in abgelegene Regionen gelten die aktuellen Hinweise des Auswärtigen Amts.

Einreise für deutsche Staatsangehörige

Deutsche Staatsangehörige benötigen einen Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Kinderreisepass. Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Ein Personalausweis reicht nicht aus. Für touristische und geschäftliche Aufenthalte bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Gesundheit und Impfungen

Bei direkter Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Das Auswärtige Amt empfiehlt eine Impfung gegen Hepatitis A. Bei längeren Aufenthalten können zusätzlich Hepatitis B, Typhus und Tollwut sinnvoll sein. Wegen dokumentierter Tollwutfälle sollten Reisende den Kontakt zu frei laufenden Tieren meiden.

Die Lage und Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich bleibt die amtliche Quelle.

Wüste und Berge


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Einreisebestimmungen nach Marokko

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Impfvorschriften für die Reise nach Marokko

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